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Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG

Registered as Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG (0110)

active · unclaimed · incomplete

Registered address

c/o Huber+Suhner AG
Degersheimerstrasse 14
9100 Herisau, AR
CH

Coordinates: 47.38493, 9.27235 (geocoded) · OpenStreetMap

Purpose

Die Stiftung bezweckt - die Fürsorge zu Gunsten der aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Huber+Suhner AG, insbesondere durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung im Alter, zur Vorsorge für Familienangehörige bei Tod eines Begünstigten sowie als Hilfe in besonderen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, und anderes sowie zur Gesundheitsvorsorge, je in Ergänzung zu anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen und deren Leistungen, respektive durch die Finanzierung von Leistungen der anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen; - die Überbrückungshilfe für Mitarbeiter, die vom Zeitpunkt einer möglichen vorzeitigen Pensionierung an, aber vor dem Erreichen des AHV-Alters, vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, respektive zur Finanzierung anderer Leistungen wie Kompensationsmassnahmen im Rahmen von reglementarischen Anpassungen oder zur Behebung von Leistungskürzungen zulasten der Destinatäre bei vorzeitiger Pensionierung auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dabei kann sie auch die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen in einer anderen Vorsorgeeinrichtung übernehmen und Sicherheit bei einer Unterdeckung leisten, respektive die entsprechende Unterdeckung ganz oder teilweise ausfinanzieren. Die Beiträge des Arbeitgebers dürfen aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, sofern in mindestens gleichem Umfang auch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert werden. Andernfalls dürfen die Beiträge der Firma nur aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist oder diese zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet.

Identifiers

ch.uid
CHE108899279
ch.zefix
276733

Freshness

Last updated
Completeness
incomplete — missing categories, hours
Days with changes, last 90 days
2
Last change
Fresh until
unknown — an essential field is missing
Suggested revisit
every 14 days (change frequency: weekly)

Sources

More records in Appenzell Ausserrhoden (AR)

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